Gutachten im Bauwesen

Im Rahmen von baulichen Leistungen kann der Einsatz eines Sachverständigen bzw. Gutachters vor Beginn, während und natürlich auch nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen.

Leistungen vor Beginn der Baumaßnahme

Die Sachkunde eines Gutachters kann im Vorfeld eines Bauvorhabens dabei helfen, Schäden zu verhindern und Missverständnisse von vornherein auszuräumen. Folgende Leistungen können vor Beginn der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden:

  • Begutachtung von Schäden im Fassaden-, Außen- und Innenbereich (Schadensbegutachtung)
  • Erstellung von Maßnahmenplänen
  • Kostenschätzung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen, wodurch Anfragen fachlich fundiert formuliert und Angebote vergleichbar gemacht werden können

Leistungen während der Baumaßnahme

Auch während der Ausführung von Bauleistungen ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen sinnvoll, z.B. um die Qualität der Arbeiten sicherzustellen.

  • baubegleitende Begutachtung zum Erkennen von Material- und Verarbeitungsfehlern
  • Mitwirkung bei Zwischen- und Endabnahmen
  • Fachbauleitung

Leistungen nach Ende der Baumaßnahme

Nach dem Abschluss einer Baumaßnahme kann der Sachverständige die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit als auch Fehler und Schäden kompetent, objektiv und unabhängig beurteilen.

  • Begutachtung bei vermuteten Fehlern
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Überblick

Zur Person

Tobias Neubert ist seit 1988 Meister des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks.

2001 wurde er als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt.

Arbeitsbereiche
  • Gutachten im Bauwesen
  • Inspektionsverträge
  • Gerichtliche Gutachten
  • Begutachtung von Grabsteinen
Sachgebiete
  • Gestaltungselemente aus Naturstein
  • Treppen, Kamine, Brücken, uvm.
  • Naturstein